Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach oberste instanz
hat nach 1 Millisekunden 195 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Oder meinten Sie 'Kabinettsinstanz'?
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
Öffnen |
, als Einzelrichter), als Gerichte mittlerer Ordnung die Strafkammern der Landgerichte und als Gerichte oberster Ordnung die Schwurgerichte, endlich als Gericht erster und letzter Instanz für Hoch- und Landesverrat gegen Kaiser und Reich das Reichsgericht
|
||
3% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
Öffnen |
. In Süddeutschland ist nämlich nur ein oberster Verwaltungsgerichtshof eingesetzt, welchem die Befugnis zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts übertragen ist; in den untern Instanzen entscheiden Organe der V. In Preußen
|
||
2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
Öffnen |
166
Gericht (Strafsachen).
dem Kaufmannsstand angehörige, aber mit ebendemselben Stimmrecht ausgestattete Handelsrichter gebildet.
Zweite (Berufungs- und Beschwerde-) Instanz: 1) Die Landgerichte und zwar die Zivilkammern derselben bilden
|
||
2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0726,
Österr.-Ungarische Monarchie (Gerichtswesen. Unterrichtswesen. Kirchenwesen) |
Öffnen |
, Graz, Triest, Innsbruck, Zara, Prag, Brünn, Krakau, Lemberg) und in dritter Instanz vom Obersten Gerichts- und Kassationshof in Wien. Außerdem bestehen in Wien noch der Staatsgerichtshof zur Entscheidung von Ministeranklagen auf Grund des
|
||
2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0497,
Österreich, Kaisertum (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Wappen etc.) |
Öffnen |
.
Die Rechtspflege ist von der politischen Verwaltung vollkommen getrennt. Zur Besorgung derselben unterstehen dem k. k. Justizministerium in der höchsten Instanz und als Kassationshof der oberste Gerichtshof in Wien, in zweiter Instanz 9 Oberlandesgerichte
|
||
2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Oberstaatsanwaltbis Obertöne |
Öffnen |
der Staatsanwaltschaft bei jedem Gerichtshof zweiter Instanz durch einen O.versehen, dem die erforderliche Anzahl von Stellvertretern beigegeben ist. Seinerseits dem Justizminister unmittelbar untergeordnet, steht ihm die Aufsicht über alle im Sprengel
|
||
2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0750,
Kroatien und Slawonien |
Öffnen |
Angelegenheiten und Landesbudget, Kultus und Unterricht, Rechtspflege). Sie ist oberste Instanz in allen die Autonomie Kroatiens betreffenden Gegenständen. Die Amtssprache ist kroatisch; das Amtssiegel zeigt das kroat. Wappen neben der ungar. Krone; auch nimmt
|
||
2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Oberriexingenbis Obertribunal |
Öffnen |
, Gerichtshof dritter Instanz in Wien.
Oberster Rechnungshof, s. Oberrechnungskammer.
Oberstes Landesgericht, s. Landesgericht.
Oberstleutnant, s. Oberst.
Oberstwachtmeister, s. Oberst.
Obertöne (Bei- oder Nebentöne, Partialtöne, franz. Sons
|
||
2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0306,
Verwaltungsgerichtsbarkeit |
Öffnen |
, Handbuch des königlich sächs. Verwaltungsrechts, 8. Aufl., Lpz. 1897.) Für Bayern wurde das Gesetz vom 8. Aug. 1878 erlassen, das nur in der obersten Instanz eine vollständige Trennung der V. und der aktiven Verwaltung aufstellt, übrigens dem
|
||
2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Oberkirchbis Oberlin |
Öffnen |
der in der evangelischen Kirche dem Landesherrn vorbehaltenen obersten Kirchengewalt betraut ist. S. Kirchenrat.
Oberkonsistorium, s. Konsistorium.
Oberlahnstein, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis St. Goarshausen, an der Mündung der Lahn
|
||
2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0090,
Spanien (Verfassung. Verwaltung und Gerichtswesen) |
Öffnen |
der 1834 errichtete Oberste Gerichtshof (Tribunal supremo de justicia) zu Madrid, der, nach dem Muster des franz. Kassationshofs eingerichtet, alle streitigen Angelegenheiten von Civilpersonen in letzter Instanz entscheidet. Unter demselben stehen
|
||
1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
Öffnen |
unstatthaft. Die oberste Gerichtsbarkeit wird durch das Reichsgericht in Leipzig ausgeübt. Diese Reichsbehörde, deren Mitglieder (Präsident, Senatspräsidenten und Räte) auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser ernannt werden, sichert die Wahrung
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0708,
Wien (Behörden) |
Öffnen |
. ist Residenz des Kaisers sowie Sitz der obersten Reichsbehörden, der Hofämter, abwechselnd mit Budapest der Delegationen, der auswärtigen Botschaften, Gesandtschaften und Konsuln, eines päpstl. Nuntius, des Reichsrates der österr. Reichshälfte, des
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
Öffnen |
zweiter Instanz nach Anhörung des Oberstaatsanwalts, ob der Anklage Folge zu geben ist oder nicht. Gegen diese Entscheidung steht dem Ankläger und dem Beschuldigten Nichtigkeitsbeschwerde an den obersten Gerichtshof zu, wenn die Vorschriften in Einbringung
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Besichtbis Besitz |
Öffnen |
878
Besicht - Besitz
Nach der Österr. Strafprozeßordnung faßt die Ratskammer (s. d.) ihre Beschlüsse in Versammlungen von drei Richtern, während der erkennende Gerichtshof erster Instanz mit vier, zweiter Instanz mit fünf, und der oberste
|
||
1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0084,
Rußland (Verfassung) |
Öffnen |
.
Die oberste Leitung der Staatsgeschäfte befindet sich in den Händen des Kaisers selbst. Die obersten Reichskörperschaften sind: 1) Der Reichsrat, die höchste beratende Behörde, 1801 gegründet, 1810 organisiert; der Präsident desselben
|
||
1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0225,
Böhmen (Geistige Kultur) |
Öffnen |
7 185 13 136 47 698 144
Wittingau 800,81 6 015 10 125 46 665 58
^[Tabellenende]
^[Leerzeile]
Rücksichtlich der Verwaltung ist die oberste polit. Landesbehörde die Statthalterei zu Prag. An der Spitze der Bezirkshauptmannschaften stehen
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
Öffnen |
, der Oberste Gerichts- und Kassationshof (s. d.) in Wien die dritte Instanz.
Vgl. Hauck, Gerichtsverfassungsgesetz (Nördl. 1879); Hoffmann, Die Gerichtsorganisation im Deutschen Reiche (2. Aufl., Berl. 1879); Pfafferoth, Jahrbuch der Deutschen
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0563,
Bayern (Verwaltung) |
Öffnen |
und Telegraphen; außerdem hat dasselbe die Leitung des Gesandtschafts- und Konsularwesens; unter dem Ministerium der Justiz das oberste Landesgericht (München) mit dem Disciplinarhof und dem Gerichtshof für Kompetenzkonflikte; unter dem Ministerium des
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0546,
Bayern (Gemeindeverwaltung, Rechtspflege, Armenwesen, Finanzen) |
Öffnen |
der Staatsregierung, welche in erster Instanz von den Distriktsverwaltungsbehörden, in zweiter Instanz von den Kreisregierungen unter der obersten Leitung des Staatsministeriums des Innern ausgeübt wird. Maßgebend ist für sie die Gemeindeordnung vom 29. April
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0704,
Griechenland (Neu-G.: Staatsverfassung und Verwaltung, Heerwesen) |
Öffnen |
auf die Dauer einer parlamentarischen Periode von 3 Jahren berufen werden. Oberste Behörde ist das Ministerkonseil; es bestehen 7 Ministerien: des Innern, des Äußern, der Justiz, der Finanzen, des Kultus und öffentlichen Unterrichts, des Kriegs
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0864,
Tirol |
Öffnen |
der Statthalter in Innsbruck. Das Gemeindewesen ist durch die Gemeindeordnung vom 9. Jan. 1866 geregelt. Für die Rechtspflege in oberster Instanz besteht der Oberste Gerichtshof in Wien, in zweiter Instanz das Oberlandesgericht in Innsbruck für T
|
||
1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0074,
Spanien (Staatsverwaltung, Rechtspflege) |
Öffnen |
; die Präsidenten des Staatsrats, des obersten Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des obersten Kriegs- und des obersten Marinerats, wenn sie sich zwei Jahre im Amt befinden. Die vom König ernannten oder von den Provinzialvertretungen u. den Höchstbesteuerten
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0232,
Baden (Staatsverwaltung, kirchliche Verhältnisse) |
Öffnen |
und der Selbstverwaltung ein breiter Boden in Gemeinde, Bezirk und Kreis gewährt wurde. In den 52 Amtsbezirken steht dem Bezirksamt der Bezirksrat zur Seite, welcher in Verwaltungsangelegenheiten mitwirkt und in erster Instanz Verwaltungsrechtsstreite
|
||
1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0444,
Brasilien (Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
des Kongresses und den des Obersten Gerichtshofs ersetzt. Die Wiederwahl des Präsidenten und die Wahl des Vicepräsidenten zum Präsidenten für die unmittelbar folgende Periode ist verboten. Der Präsident vertritt B. nach außen, ernennt die Minister
|
||
1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0692,
Budapest |
Öffnen |
, des ungar. Reichstags (Magnaten- und Abgeordnetenhaus), des Staatsrechnungshofs, der königl. Kurie (oberster Gerichtshof), der königl. Tafel, eines Handels- und Wechselgerichts, einer Oberstaatsanwaltschaft, zweier Gerichtshöfe erster Instanz
|
||
1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0751,
Italien (Verwaltung. Gerichtswesen. Finanzen) |
Öffnen |
, der Justiz und der Kulte; 7) das der Finanzen und 8) des Schatzes; 9) das Ministerium des öffentlichen Unterrichts; 10) das des Innern und 11) das der Posten und Telegraphen. Ferner bestehen ein Staatsrat, dessen vierte Sektion als oberstes
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Reichsdukatenbis Reichsgericht |
Öffnen |
Reichshofrat (s. d.). Im neuen Deutschen Reiche trat an Stelle des bei Gründung des Deutschen Reichs bestehenden Oberhandelsgerichts (s. Reichsoberhandelsgericht) und einer Anzahl oberster Landesgerichte mit Ausführung der in Art. 4, Nr. 13
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Synodebis Synonyme |
Öffnen |
an der Wahl der Pfarrer, wo deren Ernennung nicht ausschließlich durch das Kirchenregiment geschieht. Die Synoden bilden in den Kreis-, Diöcesan- oder Provinzialsynoden und in den Landes-(General-)Synoden eine aufsteigende Instanz und bestehen
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Landesausschußbis Landesgericht |
Öffnen |
nur 40 Blätter erschienen. Ältern Ursprungs, doch noch unvollendet ist, F. Coëllo (Oberst), Atlas de España 1:200,000, 60 Blätter, wovon seit 1847: 46 fertig.
Landesausschuß, in Elsaß-Lothringen (s. d., S. 576) der gesetzgebende Körper
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0356,
Preußen (Staats- und Landesverwaltung) |
Öffnen |
Oberverwaltungsgericht als oberster Instanz die Verwaltungsgerichtsbarkeit aus; dagegen ist der Provinzialrat kein Glied dieser Gerichtsbarkeit (s. oben). Beratende Organe der Staatsverwaltung sind zunächst der Staatsrat, welcher durch königliche Verordnung vom 20
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0759,
Reuß (Fürstentümer, Geschichte) |
Öffnen |
in oberster Instanz von dem Ministerium zu Gera wahrgenommen, welches aus fünf Abteilungen: für die Angelegenheiten des fürstlichen Hauses, für die Justiz, für das Innere, für Kirchen- und Schulsachen und für die Finanzen, besteht. Das Fürstentum R. jüngere
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0848,
Eisenbahnbehörden |
Öffnen |
, so sind doch
bald auch in Kreisen von Fachmännern Stimmen
laut geworden, welche behaupten, daß die bestehenden
Verwaltungseinrichtungen zu schwerfällig und kost-
spielig seien. Insbesondere würde durch die Gliede-
rung in drei Instanzen
|
||
1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Landesachtbis Landeshoheit |
Öffnen |
).
Landesfahne, s. Defension.
Landesfarben, s. Nationalfarben.
Landesgericht, Oberstes, auf Grund des §. 8
des Cinführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungs-
gesetz für das Deutsche Reich die Bezeichnung eines
etwa zu errichtenden höchsten
|
||
1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0047,
Centralverwaltung |
Öffnen |
durch Schaffung einer Centralbehörde, welche als oberste Instanz die Mittel- und Unterbehörden mit Anweisungen versieht und über Beschwerden gegen die ihr untergebenen Behörden entscheidet. Sodann besteht unter den Geschäften eines und desselben
|
||
1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0585,
Anhalt (Geschichte) |
Öffnen |
. Die Abgeordneten werden von den Wahlmännern gewählt. Die Wahl erfolgt auf eine sechsjährige Landtagsperiode. Die Gemeinden sowie die Religionsgesellschaften verwalten ihre Angelegenheiten selbständig.
Oberste Behörde des Herzogtums ist das Staatsministerium
|
||
1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Bund, Deutscherbis Bundesfeldherr |
Öffnen |
, eine für die Entscheidung von Heimatsachen in höchster und letzter Instanz bestimmte Verwaltungsgerichtsbehörde, welche durch das (auf Baden, Südhessen und Württemberg, nicht aber auch auf Bayern und Elsaß-Lothringen ausgedehnte) norddeutsche Bundesgesetz vom 6. Juni
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0144,
Sachsen-Altenburg (Verfassung und Verwaltung etc.; Geschichte) |
Öffnen |
Staatsverband des Herzogtums angehört habe. Die Abgeordneten werden auf drei Jahre gewählt. Die oberste
Behörde für die Staatsverwaltung ist das Ministerium, das in drei Abteilungen
zerfällt: Inneres, Justiz
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0782,
Schwyz (Kanton und Flecken) |
Öffnen |
präsidiert wird. Die oberste richterliche Instanz bildet das bezirksweise auf sechs Jahre gewählte Kantonsgericht von neun Mitgliedern. Erste Instanz für Kriminalfälle ist das Kriminalgericht aus fünf Mitgliedern. In den Bezirken ist die Exekutive
|
||
1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0499,
Schlesien (Geschichte) |
Öffnen |
Bezirksgerichten als Einzelngerichten, in zweiter Instanz von dem Oberlandesgericht in Brünn, in dritter Instanz von dem Obersten Gerichts- und Kassationshof in Wien ausgeübt. In militär. Beziehung untersteht S. dem Korpskommando in Krakau.
Das Wappen
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0212,
von Staatsanleihenbis Staatsanwaltschaft |
Öffnen |
mit ihren Stellvertretern an den Appellhöfen und die Staatsprokuratoren (jetzt Procureurs de la république) bei den Gerichten erster Instanz. Der erstgenannte empfängt unmittelbar vom Justizminister seine Befehle und erteilt sämtlichen Beamten
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0286,
Steiermark |
Öffnen |
das Oberlandesgericht in Graz (zugleich für Kärnten und Krain) als zweite Instanz, ein Landesgericht in Graz und zwei Kreisgerichte in Cilli und Leoben sowie 72 Bezirksgerichte als erste Instanz. Dritte Instanz ist der Oberste Gerichts
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zoll (Längenmaß)bis Zöller |
Öffnen |
Zollgebiet zerfallen die Z. der untern Instanz, je nach dem Maße der ihnen zustehenden Abfertigungs- und Hebebefugnisse und je nachdem sie im Grenzbezirk oder im Innern des Zollgebietes aufgestellt sind, in Hauptzollämter und Nebenzollämter (im Grenzbezirk
|
||
1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0592,
Budapest (Vereine, Theater etc.; Behörden) |
Öffnen |
öffentlichen Verehrung ausgestellt wird.
Behörden etc.
B. ist Sitz des ungarischen Reichstags (Ober- und Unterhaus) und zahlreicher Behörden, so der königlich ungarischen Ministerien, des Staatsrechnungshofs der königlichen Kurie (oberster
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0472,
Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) |
Öffnen |
. Administrativbehörde für die oberste Leitung des Justizwesens ist das Ministerium des Innern und der Justiz mit einer Sektion für Justizverwaltung. Die Rechtspflege wird gehandhabt in Gemäßheit des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Jan. 1877
|
||
1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Kammerbis Kammergericht |
Öffnen |
fürstliches Kammergut zu verwalten hat; an manchen Höfen, z. B. in Wien und München, auch s. v. w. Kammerherr. Der Oberstkämmerer zählt alsdann zu den obersten Hofchargen. Zu dem preußischen Hofstaat gehören ein Oberstkämmerer und ein Obergewandkämmerer
|
||
1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Medizinalgewichtbis Medizinalpersonen |
Öffnen |
, Rettungsanstalten, Unverfälschtheit und Gesundheit der Lebensmittel sind von der Regierung ev. unter Anwendung von Strafmitteln zu verwalten. In Bayern ist oberste Medizinalbehörde der Staatsminister des Innern mit einem technischen Rat (Obermedizinalrat
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0253,
Portugal (Handel, Staatsverfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
der erstgenannten werden von den Munizipalkammern gewählt.
Für die Staatsverwaltung sind als oberste Behörden sieben Ministerien bestellt: für die innern Angelegenheiten (einschließlich Unterricht), für die Justiz (nebst Kultus), für die Finanzen
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0401,
Preußen (Verfassung) |
Öffnen |
und das Oberverwaltungsgericht zu Berlin.
Als oberste Instanz für die Justizverwaltung dient das Justizministerium; die Vorstände der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind Organe desselben. Eine Einwirkung auf die Rechtsprechung steht dem Justizminister
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0402,
Preußen (Verwaltung) |
Öffnen |
in Amtsgerichtsbezirke eingeteilt (s. Gericht und Gerichtsverfassung). Oberster Gerichtshof für P. ist das Reichsgericht in Leipzig (s. Reichsgericht, Amtsgerichte, Landgericht, Oberlandesgerichte).
Verwaltung. Der preuß. Staat ist zum Zwecke der innern
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0866,
Württemberg (Verfassung. Verwaltung) |
Öffnen |
Vereinigung, 12 der Deutschen und 2 der socialdemokratischen Partei an. Zum gerichtlichen Schutze der Verfassung und als oberste Instanz für Ministeranklagen besteht ein Staatsgerichtshof, aus einem Präsidenten und 12 Richtern zufammengesetzt, von welchen
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0240,
Kroatien-Slawonien (Handel, Bildungsanstalten, polit. Einteilung etc.; Geschichte) |
Öffnen |
fungieren in oberster Instanz die königliche Septemviraltafel in Agram, in zweiter die königliche Banaltafel und in erster Instanz 13 Gerichtshöfe und 67 Bezirksgerichte. Die finanzielle Verwaltung wird durch die Finanzdirektionen in Agram und Essek
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0878,
Serbien (Heerwesen etc.; Geschichte) |
Öffnen |
und Zrna Reka, welche in 69 Bezirke (srez) eingeteilt sind. Die Landeshauptstadt Belgrad und die Bergstadt Majdanpek bilden besondere Distrikte. Höchste zivil- und strafgerichtliche Behörde des Königreichs ist der oberste Gerichts- und Kassationshof zu
|
||
1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1006,
Ungarn (Staatsverfassung und Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen) |
Öffnen |
. mit Siebenbürgen und Fiume bestehen 380 Bezirks (Einzel-) Gerichte und 65 königliche Gerichtshöfe als Gerichte erster Instanz. In zweiter Instanz fungieren die königlichen Tafeln in Budapest und Maros-Vásárhely; oberste Behörde ist die königliche Kurie (oberster
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0116,
Vereinigte Staaten von N.-A. (Staatsverwaltung, Rechtspflege) |
Öffnen |
angeklagt und ihrer Stellen entsetzt werden. Dies gilt auch für alle Richter der Unionsgerichte. Als Gerichte mittlerer Instanz gelten die Kreisgerichte (circuit courts) für 9 Gerichtskreise, in welche sich jährlich zweimal ein Richter des obersten
|
||
1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
Öffnen |
,
einem Scheinkauf, unter Zuziehung von Zeugen von
einem Römer an einen Römer veräußert. So oder
durch in^ui-6 c688io, einem Formalatt vor dem Prä-
tor oder dem obersten Beamten einer röm. Provinz,
wurde röm. Eigentum (clomiiiiuiii ex ^nro ^nili-
tium
|
||
1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0704,
Dalmatien (Kronland) |
Öffnen |
3437 2074 12157 32
Ragusa 777,42 7278 6700 37521 48
Sebenico 962,09 8258 7554 43236 45
Sinj 1336,15 15518 7409 46321 35
Spalato 1889,20 19937 18926 101766 54
Zara 1635,88 11118 11304 66725 41
Oberste Landesbehörde ist die k. k. Statthalterei
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0483,
Galizien |
Öffnen |
mit den 36 Zollämtern sowie die Finanzprokuratur, das Gebührenbemessungsamt, die Landeshauptkasse, das Lottoamt, 5) Tabakfabriken und 12 Salinenverwaltungen unterstehen. Die Rechtspflege wird in dritter Instanz von dem obersten Gerichtshöfe in Wien
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Gerichtsordnungbis Gerichtssprache |
Öffnen |
der eigentlichen Gerichts- als Ver-
handlungssprache fehlt eine gesetzliche Bestimmung
bei den Gerichten erster und zweiter Instanz. In
der Regel ist die landesübliche Sprache auch die
G. Bei dem obersten Gerichts- und Kassationshofe
in Wien
|
||
1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0076,
von Kammerarrestbis Kammerkantate |
Öffnen |
. ist in der Gemeinde, was der Fiskus im Staate ist. Das Mitglied des Magistrats, dem die oberste Leitung des Finanzwesens der Stadt obliegt, gleichsam der städtische Finanzminister, heißt in vielen Gegenden, insbesondere in den östl. Provinzen Preußens, Kämmerer
|
||
1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Oberprisengerichtbis Oberreichsanwalt |
Öffnen |
den Staatsprüfungen in folgenden Fächern berechtigt: Mathematik, Naturwissenschaften (Lehrfach), Hochbau-, Bauingenieur- und Maschinenbaufach, Forstwissenschaft und Bergfach.
Oberrechnungskammer, oberster Rechnungshof, auch Staatsrechnungshof
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0871,
Esthland (Geschichte) |
Öffnen |
; für die Rechtspflege ist in oberster Instanz der Senat in St. Petersburg, in der zweiten Instanz ein Oberlandesgericht kompetent. E. zerfällt in die vier Kreise: Harrien, Jerwen, die Wiek und Wierland. In der Provinz selbst bedient man sich noch der alten
|
||
1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0638,
Freiburg (in der Schweiz) |
Öffnen |
durch den Préfet (Oberamtmann) repräsentiert. Die Rechtspflege übt in oberster Instanz ein Tribunal cantonal (Kantonsgericht) von 9 Mitgliedern, vom Großen Rat auf je 8 Jahre ernannt, in den Bezirken ein Tribunal d'arrondissement (Bezirksgericht
|
||
1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Friedebergbis Friedensgerichte |
Öffnen |
der König der oberste Friedensrichter) und darüber zu wachen, daß die Ruhe und Sicherheit der Bürger nicht gestört, daß die Verbrecher eingezogen und durch Verhöre und sonstige Verhandlungen die Entscheidung der Oberrichter in den Gerichtshöfen
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Konsulargerichtsbarkeitbis Konsulieren |
Öffnen |
Fällen, in welchen in den landrechtlichen Gebieten Preußens das Amts- oder Landgericht in erster Instanz zuständig ist. Als Kollegium besteht das Konsulargericht aus dem K. und 2-4 Beisitzern. Es entscheidet in allen Strafsachen, welche vor
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1037,
Luzern (Kanton, Stadt) |
Öffnen |
Großen Rats sein, sind aber verpflichtet, den Sitzungen desselben beizuwohnen, und haben hier beratende Stimme und das Recht, Anträge zu stellen. Die Leitung des Erziehungswesens ist einem Erziehungsrat von drei Mitgliedern übertragen. Die oberste
|
||
1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Oberpflegämterbis Oberpyrenäen |
Öffnen |
, in Preußen der oberste Beamte der staatlichen Provinzialverwaltung. Die erste Einrichtung der Oberpräsidien erfolgte durch königlichen Erlaß vom 16. Dez. 1808, und zwar bestand bis in die neuere Zeit die Einrichtung, daß der O. für die an dessen
|
||
1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0561,
Kongostaat (wirtschaftliche Entwickelung) |
Öffnen |
. Das Verwaltungspersonal zählt 69 Beamte, die Gesamtzahl der Angestellten 289, fast sämtlich Belgier. Die Rechtspflege wird durch ein 1886 gegründetes Tribunal erster Instanz aus geübt, welches seine Sitzungen in verschiedenen Hauptstationen am untern Kongo abhält
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0639,
Anhalt (Verkehrswesen. Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
mindestens 6 Monaten seinen Wohnsitz im Herzogtum hat. Die Landtagsperiode ist sechsjährig. Die Abgeordneten empfangen Diäten. Oberste Staatsbehörde ist das herzogl. Ministerium; ihm liegt die Oberaufsicht und Leitung der gesamten Verwaltung ob. Nach
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Appellantenbis Appenzell |
Öffnen |
und 1 Gemeindegericht; ferner bestehen 3 Bezirksgerichte in Heiden, Herisau und Teufen, 1 Kriminalgericht (7 Mitglieder) und als oberste Instanz 1 Obergericht (11 von der Landesgemeinde gewählte Mitglieder), beide in Trogen. Seit 1876 ist die Advokatur
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0156,
Deutschland und Deutsches Reich (Heerwesen. Wappen. Flaggen) |
Öffnen |
können. Bei Streitigkeiten über das Landesrecht urteilt in Bayern das Oberste Landesgericht in München in dritter Instanz; in Sachsen sind die Urteile des Oberlandesgerichts in Dresden, soweit das Bürgerliche Gesetzbuch zur Anwendung kommt, so wenig
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0482,
Galizien |
Öffnen |
, sodann durch die Bezirksvertretungen, in oberster Instanz durch den vom Landtage gewählten Landesausschuß ausgeübt. Das Land zerfällt in die Städte mit eigenem Statut Lemberg und Krakau und in folgende 74 Bezirkshauptmannschaften
|
||
1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0718,
Island |
Öffnen |
Richter erster Instanz, Polizeimeister und Kasseneinnehmer. Als zweite Instanz besteht in Reykjavik ein Landesobergericht, von dem an das Höchste Gericht in Kopenhagen appelliert wird. In kirchlicher Hinsicht bildet I. ein Bistum (früher zwei) mit 20
|
||
1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Jus curiaebis Jus privatum |
Öffnen |
.
Jus de non appellándo (lat.), Recht der letzten Instanz; im ehemaligen Deutschen Reiche das Vorrecht einzelner Fürsten und zuletzt aller Kurfürsten, selbst höchste Gerichte im Lande zu haben und somit der Berufung an die Reichsgerichte aus ihren
|
||
1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Nichtigkeitsklagebis Nickel |
Öffnen |
geschichtlichen Entwicklung (Lpz. 1888).
Im heutigen österr. Strafprozeß ist neben dem Rechtsmittel der Berufung (s. d.) gegen die Urteile der Gerichtshöfe erster Instanz und der Geschworenengerichte, jedoch nur wegen der in §. 281, Nr. 1-11, und §. 344, Nr
|
||
1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0355,
von Niederösterreichische Staatsbahnenbis Niederpyrenäen |
Öffnen |
er-
streckt, gehandhabt. In dritter Instanz entscheidet
der Oberste Gerichtshof in Wien. In militär. An-
gelegenheiten fungiert das Zweite Korpskommando
in Wien als die obere Territorialbehörde fürN. und
den südl. Teil von Mähren. Das Land es Wappen
|
||
1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0694,
Schweden (Verfassung) |
Öffnen |
beraten und zu beschließen. Die Rechtspflege wird von unabsetzbaren Richtern ausgeübt. Die höchste Instanz bildet das höchste Tribunal des Königs (Konungens högsta Domstol). Appellationsgerichte oder oberste Gerichtshöfe in bürgerlichen Streitsachen
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0363,
Eisenbahnbeiräte |
Öffnen |
von ^
Dirigenten (vortragenden Räten) geleitet; unmittel- ,
bar unter dem Minister steht ein Unterstaatssekretär. !
Das Eisenbahnkommissariat zu Berlin ist I.April
1895 aufgelbst und die Aufsicht über die Privat-
bahncn in erster Instanz den
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0992,
Unfallversicherung |
Öffnen |
. vollkommene Verbindung mit der Krankenver-
sicherung vorschlägt, also nur territoriale, nicht
berufsgenossenschaftliche Gliederung der U. will.
Oberste Instanz soll die vom Bund für die ganze
Schweiz errichtete Unfallversicherungsansta^Mittel-
instanz
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0290,
Portugal (Finanzen. Heerwesen) |
Öffnen |
) in Anklagezustand versetzt und (durch die Pairskammer) verurteilt werden. Daneben besteht ein Staatsrat, dessen Mitglieder der König auf Lebenszeit ernennt. An der Spitze der Jurisdiktion steht der Oberste Gerichtshof zu Lissabon. Dem folgen drei
|
||
1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0164,
von Liebwerdbis Liechtenstein (Alfred, Prinz von) |
Öffnen |
durch Wahlmänner auf 4 Jahre gewählte Mitglieder und 5 Ersatzmänner) aus, der sich jedes Jahr einmal in Vaduz versammelt. Die oberste Verwaltungsbehörde ist die fürstl. Hofkanzlei in Wien, welche als 2. Instanz (Appellationsgericht) fungiert, während
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Reichsbehördenbis Reichsdruckerei |
Öffnen |
722
Reichsbehörden - Reichsdruckerei
vergehen. Die Disciplinargerichtsbarkeit über R. wird in erster Instanz von Disciplinarkammern, in zweiter und letzter Instanz von dem Disciplinarhof in Leipzig gehandhabt. Besondere Bestimmungen bezüglich
|
||
1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Montanstatistikbis Montblanc |
Öffnen |
, zwischen dem Tarn und Tescou, den Linien Bordeaux-Cette, M.-Castres (99 km) der Mittelmeerbahn, Cahors-M. (64 km), Lexos-M. (66 km) der Orléansbahn, ist Sitz eines kath. Bischofs, eines Tribunals erster Instanz, eines Assisenhofs, Handelsgerichts
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0760,
Berlin (Sehenswürdigkeiten; Verwaltung; Reichs- und Staatsbehörden) |
Öffnen |
Brandenburg auch für B. als höhere Instanz zuständig. Das Polizeipräsidium ist für B. die königliche, der Magistrat die städtische Behörde. Hinsichtlich militärischer Maßnahmen haben der Oberbefehlshaber in den Marken, der Gouverneur und der Kommandant
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0352,
von Helgolandbis Heliäa |
Öffnen |
aus der Bürgerschaft gewählter Ausschuß, der die Gerichtsbarkeit in höchster Instanz sowie die oberste Kontrolle über die Beamten ausübte. Kleisthenes ordnete ihre Zusammensetzung so, daß für jedes Jahr aus den zehn Phylen 5000 über 30 Jahre alte
|
||
1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0496,
von Kaptatorischbis Kapuze |
Öffnen |
der seit längerer Zeit abgeschafften Eunuchen und als solcher sogar dem Kislar-Agassi im Rang vorgehend.
Kapudan-Pascha (Kapudan-Beg), der Großadmiral des osmanischen Reichs und oberste Befehlshaber der gesamten großherrlichen Seemacht. Er hat den
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0683,
von Reichsindigenatbis Reichskanzler |
Öffnen |
alle Rechtssachen der Reichsunmittelbaren, war zugleich höchste Instanz in Zivilsachen für die Reichsmittelbaren, sofern es nicht durch die Privilegien de non appellando verschiedener Reichsstände, namentlich der Kurfürsten, beschränkt war, und nahm
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0077,
Russisches Reich (Staats- und Provinzialverwaltung, Rechtspflege) |
Öffnen |
. Der dirigierende Senat ist die die Ausführung der Gesetze überwachende höchste Behörde, welche die vom Kaiser bestätigten Gesetze in Form der Ukase verkündigt, in letzter Instanz alle Prozesse entscheidet und somit als Oberappellationsgericht fungiert
|
||
1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Staatsärarbis Staatsarzneikunde |
Öffnen |
auch die bei den Landgerichten führen den Titel Oberstaatsanwalt. Der frühere Amtstitel "Generalstaatsanwalt" für den S. bei den Gerichten höchster Instanz kommt nur noch als Auszeichnungstitel vor. Die Bezeichnung "Kronanwalt" ist nicht mehr üblich
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0564,
Bayern (Rechtspflege. Finanzwesen) |
Öffnen |
Vormundschaftsbehörden für die Standesherren. Ein oberstes Landesgericht entscheidet über die weitern Beschwerden in Sachen der nicht streitigen Rechtspflege nach Maßgabe der Art. 62–67 des bayr. Ausführungsgesetzes zur Reichs-Civilprozeßordnung
|
||
1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0955,
Landwirtschaftliche Vereine |
Öffnen |
aller untern Instanzen unmittelbar mit dem Landwirtschaftsministerium.
Neben der rein technischen haben die L. V. die geschäftliche und wirtschaftspolit. Seite mit wachsendem Erfolge entwickelt. Von ihnen hat das kraftvoll entwickelte
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0005,
Socialdemokratie |
Öffnen |
den Grundsätzen des Programms bekennt. Als oberste Instanz gilt der alljährlich zu berufende Parteitag. Zur Teilnahme daran sind berechtigt: die Delegierten der einzelnen Reichstagswahlkreise, die Reichstagsabgeordneten und die Parteileitung. Diese
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0003,
von Aachenbis Aargau |
Öffnen |
zu berücksichtigen. Der oberste Vollziehungsbeamte des Bezirks ist der Bezirksamtmann. Jeder Großratswahlkreis hat einen Friedensrichter. In jedem Bezirk ist ein Bezirksgericht, welches aus einem Präsidenten und vier Mitgliedern besteht. Höchste
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Untersuchungsmaximebis Unterwalden |
Öffnen |
der Österr. Strafprozeßordnung bei den Gerichtshöfen erster Instanz) U. nach Bedürfnis zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch die Landesjustizverwaltung auf die Dauer eines Geschäftsjahres. Dem U. liegt es ob, die Voruntersuchung in Strafsachen zu
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0847,
Eisenbahnbehörden |
Öffnen |
und Betrieb befindlichen Staatsbahnen
und die vom Staat für eigene oder fremde Rech-
nung verwalteten Privatbahnen unter der obersten
Leitung des Ministers der öffentlichen Arbeiten
durch die königl. Eifenbahndirektionen, Eisenbahn-
betriebsämtcr
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0419,
Basel (Stadt) |
Öffnen |
einer den bisherigen Anschauungen angepaßten Weise, die nicht einfach nach der Volkszahl normiert ist. Die vollziehende Gewalt übt ein Regierungsrat von 7 Mitgliedern; diese wählt der Große Rat auf je 3 Jahre. Die höchste richterliche Instanz bildet
|
||
1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Medizinbis Medizinalbehörden |
Öffnen |
Gebiet der Rechtspflege oder der Verwaltung oder des Prüfungswesens besteht. Die Deputation ist aus einem Direktor, aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern zusammengesetzt, hält wöchentlich regelmäßig eine Sitzung ab und ist oberste Instanz
|
||
1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0339,
von Offizialbis Offizier |
Öffnen |
insbesondere seit dem Tridentinum Klagesachen, zumal Ehestreitsachen, in erster Instanz behandelt unter Ausschluß einer konkurrierenden Gerichtsbarkeit des Papstes. Es bildet einen Teil des bischöflichen Ordinariats.
Offiziánt (neulat.), Beamter niedern
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Reichsfiskusbis Reichsgesetze |
Öffnen |
, die sie erst nach dem genannten Jahr erhalten hatten, entstand.
Reichsfürstenrat, das Kollegium der R., s. Reichstag.
Reichsgericht, der gemeinsame oberste Gerichtshof für das Deutsche Reich, welcher nach dem Reichsgesetz vom 11. April 1877 seinen
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0685,
von Reichsministerienbis Reichsschulden |
Öffnen |
ohne Erfolg.
Reichsoberhandelsgericht, der durch Bundesgesetz vom 12. Juni 1869 als "Bundesoberhandelsgericht" zunächst für den Norddeutschen Bund ins Leben gerufene und nachmals für das Deutsche Reich fungierende gemeinsame oberste Gerichtshof
|